Beratung

Säule 1: Lernentwicklungsgespräche

Die Lernentwicklungsgespräche sind Besprechungen zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Klassenlehrern, die einmal pro Quartal stattfinden.

Zu diesen Terminen legen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Hilfe der Eltern und der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ihre Ziele für das nächste Quartal fest und formulieren in einer Lernzielvereinbarung Möglichkeiten ihre Ziele zu erreichen. Um diese Vereinbarungen zu treffen, werden zunächst die Stärken und der Entwicklungsbedarf der Schülerinnen und Schüler besprochen, sodass gemeinsam auf Grundlage der Stärken Beschlüsse getroffen werden können, die den Schülerinnen und Schülern helfen, ihr Bestes zu erreichen.

Um zu gewährleisten, dass die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ein möglichst umfassendes Bild von den Schülerinnen und Schülern der Klasse erhalten, werden die Lernentwicklungsgespräche durch eine Beratungskonferenz vorbereitet. Hierzu treffen sich alle Fachlehrerinnen und -lehrer der jeweiligen Klasse und beraten über die Schülerinnen und Schüler in dieser Klasse sowie Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung. Ab dem 8. Jahrgang finden Beratungskonferenzen mit besonderem Blick auf die Schullaufbahn statt, die in ihrem Aufbau und in ihrer Struktur eher an eine Zeugniskonferenz angelehnt sind. Aber auch hier liegt der Schwerpunkt darauf, gemeinsam Beratungsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu finden. Zusätzlich wird in Einzelgesprächen mit den Abteilungsleitern jede Schülerin und jeder Schüler individuell in ihrer/seiner Laufbahn betrachtet mit dem Ziel diese zu optimieren.

 

Säule 2: Entwicklungskonferenzen

Bei der Entwicklungskonferenz geht es um die individuelle Förderung eines bestimmten Kindes. Dazu findet ein intensiver Austausch zwischen den Klassenlehrer/innen, Abteilungsleiter/innen, Sonder- und Sozialpädagogen statt. Im Bedarfsfall werden auch externe Beratungsstellen hinzugezogen. In der Entwicklungskonferenz steht das Kind mit seinen Ressourcen im Mittelpunkt und es wird gemeinsam mit allen Beteiligten nach einer Möglichkeit gesucht, das Kind bestmöglich zu fördern.

Dabei geht es vorwiegend um die Abstimmung über Maßnahmen zu LRS, Dyskalkulie, AD(H)S oder die Feststellung von sonderpädagogischem Förderungsbedarf. Auch die Einleitung einer psychologischen Beratung kann ein Thema sein. Ziel ist es, das Kind optimal in seiner persönlichen Entwicklung zu unterstützen, um den bestmöglichen Bildungsabschluss zu erreichen.

Säule 3: Beratungsteam

An der Europaschule Rheinberg bestehen abteilungsbezogene Beratungsteams.

  • Das Beratungsteam der Abteilung I - Klassen 5 und 6 - wird durch die Amsprechpartnerin für die Abteilung Frau Teutsch und die Beratungslehrerin Frau Kramer geleitet.
  • Das Beratungsteam der Abteilung II - Klassen 7 und 8 - besteht aus dem Abteilungsleiter Herrn Schäfer-Kopton und dem Beratungslehrer Herrn Hain-Brakemeier.
  • Das Beratungsteam der Abteilung III - Klassen 9 und 10 – wird durch den Abteilungsleiter Herr Vaupel und die Beratungslehrerin Frau Schmidt geleitet.
  • Das Beratungsteam der Abteilung IV - Jahrgangstufen 11 - 13 - bildet die Abteilungsleiterin Frau Mallon mit weiteren Beratungslehrern.

Die Beratungslehrer stehen als präsente Ansprechpartner den Schülerinnen und Schülern, Lehrern, Eltern sowie der Schulleitung im Bedarfsfall bei Problemen und Konflikten zur Verfügung. Sie versuchen mit dem Ratsuchenden den Problemfall zu klären, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und entscheiden selbstständig, ob eine eigene Bearbeitung möglich ist oder ob die Kontaktaufnahme zu anderen, internen oder externen, Personen bzw. Stellen erfolgen soll. Sie unterstützen in der Abteilung III und der gymnasialen Oberstufe zudem die Entscheidungen zur Schullaufbahn.

Weitere beratende Personen der ESR sind die Sozialpädagogen, Frau Kasparek und Herr Bulut. Sie stehen den Schülerinnen und Schülern bei allen schulischen und privaten Problemen zur Verfügung und können auf Wunsch der Klassen- oder Abteilungsleitung , aber auch freiwillig durch das Kind selbst aufgesucht werden. Sie besprechen und lösen Probleme zwischen einzelnen Schülern, aber auch zwischen Lehrkräften und Schülern und nehmen an Klassenkonferenzen teil. In den meisten Fällen stehen sie zusätzlich mit verschiedenen externen Beratungsstellen wie z.B. dem Jugendamt in Kontakt.

Das SV-Lehrer-Team der ESR besteht momentan aus Frau Naumann, Frau Haschmann und Herrn Quade. Sie haben die Aufgabe, die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Vorhaben zu beraten und zu unterstützen. Diese Lehrer/innen genießen das Vertrauen der Schülerinnen und Schüler und können jederzeit bei persönlichen und schulischen Problemen von ihnen angesprochen werden.

Des Weiteren ist für die Gestaltung des Lern- und Lebensraums der Schülerinnen und Schüler der ESR die Schulseelsorge durch Frau Herbst verantwortlich. Diese erfolgt in enger Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Religionsunterricht, mit den Klassen– und Fachlehrern, den Sozialarbeitern und den Sonderpädagogen, mit kirchlichen und städtischen Diensten und Einrichtungen und natürlich durch Einzelgespräche mit Schülern, Lehrern und Eltern.

Die Suchtberatung erfolgt an der ESR in den Klassen 7 und 8 innerhalb des Klassenlehrerunterrichts. Die Schülerinnen und Schüler werden über den Umgang mit Drogen und Alkohol und ihre Risiken aufgeklärt. Hierzu wird regelmäßig eine Projekttag „Süchte“ in der Jahrgangsstufe 8 durchgeführt.

Ein weiterer Bestandteil unserer Schule ist die Streitschlichtung, die ab Klasse 8 im Bereich „WfU (Wir für uns)“ stattfindet. Dort lernen die Schülerinnen und Schüler mit welchen Techniken sie ihren Mitschülerinnen und Mitschülern bei Konflikten helfen und ihnen Lösungshilfen bieten können.

Allen Klassen des 5. Jahrgangs werden Klassenpaten zugeteilt, bei denen es sich um Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgangstufen 9 und 10 handelt. Diese begleiten die Fünftklässler in der Kennenlernwoche und kümmern sich als Ansprechpartner um die Belange „ihrer“ Klasse.

Säule 4: Schullaufbahnberatung

Die Berufs- und Studienorientierung findet an der ESR sowohl im Klassenverbund als auch in individuellen Einzelgesprächen statt. Die Schülerinnen und Schüler formulieren ihre Berufs-, Laufbahn- und Lebensziele und reflektieren diese in regelmäßigen Abständen. Die Wünsche, Bedürfnisse und subjektiven Sichtweisen der Jugendlichen bilden die Basis der Gespräche. Die Kernpunkte der Beratungsgespräche bei der Berufs- und Studienorientierung sind:

Die Schülerinnen und Schüler lernen ihre eigenen individuellen Kompetenzen kennen.

Sie gleichen ihre eigenen Interessen mit den Anforderungen in verschiedenen Berufs- und Tätigkeitsfeldern ab.

Sie treffen eine reflektierte und realistische Berufswahlentscheidung.

Sie kennen verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten und verschiedene Wege der Zielerreichung und nicht nur den einen, augenscheinlich attraktivsten Weg.

Die Beratungsgespräche werden ergebnisoffen geführt.

Das Hauptziel der Beratung ist, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihr Leben letztendlich eigenverantwortlich zu gestalten.

Das Beratungsgespräch wird durch eine Visualisierung unterstützt.

Der Berufswahlkoordinatorin bietet wöchentlich regelmäßig fest terminierte, individuelle Sprechzeiten an. Er informiert die Schülerinnen und Schüler über Berufsbilder, Betriebe in der Region, über duale und triale Ausbildungsgänge, über die Schwerpunkte der jeweiligen Berufskollegs, über die Möglichkeiten, Zusatzqualifikationen zu erwerben, über unterschiedliche Studiengänge, über das duale Studium und die Voraussetzungen für den Zugang zur Hochschule/Universität.

Unterstützend wird den Schülerinnen und Schülern immer wieder deutlich gemacht, dass ein in den Blick genommenes Ziel auch auf Umwegen erreichbar ist.

Zur bestmöglichen Förderung jeder Schülerin/jedes Schülers ist die aktive Beteiligung der Eltern/Erziehungsberechtigten erforderlich. Es finden ab dem Jahrgang 8 in jedem Jahrgang Elterninformationsabende statt, um Fragen zu Praktika, Ausbildung und Studium zu klären. Auch der/die zuständige Berufsberater/in, später der/die Studienberater/in nehmen an den Elternabenden teil.

In der gymnasialen Oberstufe stehen die Studienberaterin, Frau Blahnik, und Vertreter der Stipendiatenberatung der umliegenden Hochschulen während der Elternabende zu Informationsgesprächen zur Verfügung.

Des Weiteren informiert der Berufsberater, später der Studienberater der Agentur für Arbeit die Schülerinnen und Schüler im Klassenverband und in Einzelgesprächen. Es finden einmal pro Monat zu einem festen Termin individuelle Beratungen statt.

Gemeinsame Besuche verschiedener Berufs- und Ausbildungsmessen sowie verschiedener Hochschulen/Universitäten dienen ebenfalls der Beratung. 

Außerdem lernen die Schülerinnen und Schüler wichtige Internetportale kennen, die Infor-mationen rund um die Berufs- und Studienorientierung bieten.

Säule 5: Kollegiale Beratung

Der Lehrerrat

Der Lehrerrat wird von der Lehrerkonferenz für die Dauer von vier Schuljahren gewählt.

Er berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten beispielsweise bei Einzelentscheidungen im Rahmen der Unterrichtsverteilung, der Stundenpläne und der Aufsichtspläne. Anregungen und Probleme in der Zusammenarbeit zwischen einzelnen Lehrkräften, Gruppen von Lehrkräften und der Schulleitung werden besprochen.

Regelmäßige Berichte in den Lehrerkonferenzen, Mitarbeit in verschiedenen Gremien (z.B. Mensarat, didaktischer Ausschuss) sowie eine jährliche Befragung zur Zufriedenheit und Belastung der Lehrerinnen und Lehrer unterstützen dabei den gegenseitigen Austausch und fördern ein offenes Miteinander und ein gutes Arbeitsklima an der Schule. Der Lehrerrat begleitet auch die Planung und Durchführung des jährlich stattfindenden Kollegiums-ausflugs.

Bei besonderen Anlässen (z.B. Hochzeit, runde Geburtstage, Verabschiedungen, …) sorgt der Lehrerrat im Namen der Kolleginnen und Kollegen für Glückwünsche und Geschenke, die aus der von ihm verwalteten Lehrerkasse bezahlt werden.

Gleichstellung

Die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an der Europaschule Rheinberg vertreten in der eigenverantwortlichen Schule die Gleichstellungsbeauftragte der Schulabteilung bei der Bezirksregierung Düsseldorf und werden an der Europaschule Rheinberg an allen Maßnahmen auf Personal- und Organisationsebene beteiligt. Entsprechend §§16-18 des Landesgleichstellungsgesetzes unterstützt die Schulleitung der Europaschule Rheinberg die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch kooperative Informationspolitik in Bezug auf soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, sofern Fragen der Gleichstellung und der Umsetzung des Frauenförderplans betroffen sind.

Dazu gehört, dass die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen Einladungen, Tagesordnungen und Protokolle der Gremien auf Schulleitungsebene erhalten und gegebenenfalls an den entsprechenden Konferenzen teilnehmen. Zudem besteht ihre Aufgabe darin, an Auswahlgesprächen bei der Einstellung neuer Lehrerinnen und Lehrer teilzunehmen. Sie sind Ansprechpartnerinnen, wenn es Probleme im Bereich Beruf und Familie, Teilzeit oder Elternzeit gibt und überprüfen z.B. Dokumente auf die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen.

Im schulischen Alltag der Schülerinnen und Schüler organisieren sie z.B. den „Girls- and Boys-Day“, unterstützen die Berufsberatung an der Schule und sorgen phasenweise für geschlechtergetrennten Unterricht z.B. am Jungen- und Mädchentag in der sechsten Klasse.