Neuigkeiten

News zu Coronatestungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtige, es folgen ergänzende Informationen aus dem Gesundheitsamt: Nach einer SARS-CoV2 Infektion können sich SuS nach mind. 48 Stunden Symptomfreiheit frühestens am 7. Tag mit einem qualifizierten POC-Test aus der Isolation freitesten. Im Schulschnelltest werden diese SuS vereinzelt wieder positiv getestet. Das grundlegende Problem wurde dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) auch unsererseits bereits gespiegelt. Nach Auskunft aus dem Referat Infektionsschutz ist man dort mit dem Ministerium für Schule und Bildung NRW zu dieser Thematik im Austausch. Das Problem ist bekannt und das Ministerium hofft auf eine zeitnahe Lösung. Aus Sicht des Fachdienst Gesundheitswesen gilt folgende Regel: Bis zur endgültigen Klärung durch das MAGS sollen die oben genannten SuS die ersten 4 Wochen nach Rückkehr aus der Isolation von den Schultestungen befreit werden und können am Schulunterricht teilnehmen. Das grundsätzliche Hausrecht der Schulleitung bleibt weiterhin bestehen! (Gesundheitsamt) Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend! Beste Grüße und bleiben Sie gesund! Martin Reichert (Schulleiter)

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtige, es folgen ergänzende Informationen aus dem Gesundheitsamt: Nach einer SARS-CoV2 Infektion können sich SuS nach mind. 48 Stunden Symptomfreiheit frühestens am 7. Tag mit einem qualifizierten POC-Test aus der Isolation freitesten. Im Schulschnelltest werden diese SuS vereinzelt wieder positiv getestet. Das grundlegende Problem wurde dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) auch unsererseits bereits gespiegelt. Nach Auskunft aus dem Referat Infektionsschutz ist man dort mit dem Ministerium für Schule und Bildung NRW zu dieser Thematik im Austausch. Das Problem ist bekannt und das Ministerium hofft auf eine zeitnahe Lösung. Aus Sicht des Fachdienst Gesundheitswesen gilt folgende Regel: Bis zur endgültigen Klärung durch das MAGS sollen die oben genannten SuS die ersten 4 Wochen nach Rückkehr aus der Isolation von den Schultestungen befreit werden und können am Schulunterricht teilnehmen. Das grundsätzliche Hausrecht der Schulleitung bleibt weiterhin bestehen! (Gesundheitsamt) Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend! Beste Grüße und bleiben Sie gesund! Martin Reichert (Schulleiter)

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