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Änderung der Handlungsempfehlungen des Gesundheitsamtes
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,wir möchten Sie über folgende Änderungen der Handlungsempfehlungen des Gesundheitsamtes informieren:In allen Schulen geht in der Regel nur die positiv getestete Person in Isolation. Eineabweichende Entscheidung durch den Fachdienst Gesundheitswesen ist imEinzelfall möglich. Sofern erforderlich entscheidet der Fachdienst Gesundheitswesenanhand Ihrer Meldung über weitergehende Maßnahmen und informiert Sieausschließlich in diesem Fall in Form einer E-Mail.Weiterhin gilt:Die Rückkehr an die Schule nach Fristablauf (10 Tage) oder fristgerechterFreitestung (7 Tage incl. 48 Std. Symptomfreiheit) ist unabhängig von einerMeldung des Fachdienstes Gesundheitswesen möglich.Beste Grüße und bleiben Sie gesund!Martin Reichert(Schulleiter)
Änderung der Handlungsempfehlungen des Gesundheitsamtes
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,wir möchten Sie über folgende Änderungen der Handlungsempfehlungen des Gesundheitsamtes informieren:In allen Schulen geht in der Regel nur die positiv getestete Person in Isolation. Eineabweichende Entscheidung durch den Fachdienst Gesundheitswesen ist imEinzelfall möglich. Sofern erforderlich entscheidet der Fachdienst Gesundheitswesenanhand Ihrer Meldung über weitergehende Maßnahmen und informiert Sieausschließlich in diesem Fall in Form einer E-Mail.Weiterhin gilt:Die Rückkehr an die Schule nach Fristablauf (10 Tage) oder fristgerechterFreitestung (7 Tage incl. 48 Std. Symptomfreiheit) ist unabhängig von einerMeldung des Fachdienstes Gesundheitswesen möglich.Beste Grüße und bleiben Sie gesund!Martin Reichert(Schulleiter)